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Home |
Ich freue mich, Sie begrüßen zu dürfen!Meine Kanzlei ist spezialisiert auf die Bereiche der gesetzlichen
In der gesetzlichen Unfallversicherung zusätzlich in dem Bereich der
Berufskrankheiten. |
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Meine Person |
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Seit Januar 2001 ist meine Kanzlei für Sozialversicherungs- und Rentenrecht mit Sitz in Wiesbaden - Medenbach tätig. Seit dieser Zeit vertrete ich die rechtlichen Interessen meiner Mandanten auf dem Gebiet der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Erfahrung und ständige Weiterbildung sind das, was meine Tätigkeit auszeichnet. Erfahrungen im Umgang mit Sozialversicherungsträgern, Sozialgerichten und Landessozialgerichten. Erfahrungen auf die ich stolz bin und mit gutem Gewissen für meine Mandanten einsetze. Dies spiegelt sich auch darin wider, dass ich gerne von Anwalts- und Steuerberatungskanzleien sowie einigen Selbsthilfegruppen als kompetenter Ansprechpartner für Fragen aus der Sozialversicherung in Anspruch genommen werde. Natürlich bin ich Mitglied bei dem Bundesverband der Rentenberater und bei meiner Tätigkeit haftpflichtversichert. Zusätzlich habe ich die Erlaubnis, Mandate vor den hessischen Sozialgerichten und dem Landessozialgericht im mündlichen Vortrag zu vertreten. |
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Meine Zulassung |
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Meine Zulassung als Rentenberater umfasst alle Gebiete der Sozialversicherung, d.h. meine Dientsleistung darf ich Ihnen auf dem Gebiet der gesetzlichen Kranken-, der Pflege-, der Renten-, und Unfallversicherung anbieten. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz ist meine Registrierung erfolgt unter 3712 / 1 - I / 3 - 2180 / 08. Im Internet einzusehen unter www.rechtsdienstleistungsregister.de Zusätzlich habe ich von den Landessozialgerichten Darmstadt und Mainz die Erlaubnis erhalten, meine Mandanten vor den Sozialgerichten und Landessozialgerichten Hessen und Rheinland Pfalz zu vertreten. Diese Erlaubnisurkunde als Prozessbevollmächtigter berechtigt zum schriftlichen Vortrag in Klage- und Berufungsklagen und umfasst auch die persönliche Terminvertretung. Klicken Sie auf eine Urkunde um sie vergrößert anzuzeigen. |
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Gesetzliche Krankenversicherung |
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Angelegenheiten aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung
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Gesetzliche Unfallversicherung |
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Angelegenheiten aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung
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Gesetzliche Rentenversicherung |
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Angelegenheiten aus dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung
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Gesetzliche Pflegeversicherung |
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Angelegenheiten der Pflegeversicherung
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Und ... |
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Darüber hinaus helfe ich Ihnen gerne auch in anderen Angelegenheiten der Sozialversicherung z.b.:
Des weiteren halte ich
Rufen Sie mich einfach an. Sollte ich nicht erreichbar sein, so hinterlassen Sie eine Nachricht und Ihre Telefonnummer, ich rufe gerne zurück.
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Allgemeine Informationen über Rentenberater |
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Rentenberater und Rentenberaterinnen sind kompetente und kundenorientierte Ansprechpartner zu allen Fragen des Sozialversicherungsrechts. Als unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten machen sie Ansprüche bei Rentenversicherungsträgern, Kranken- oder Pflegekassen, Berufsgenossenschaften, Versorgungsämtern und der Agentur für Arbeit geltend. Sie legen Widersprüche ein und führen Klageverfahren vor den Sozial- und Landessozialgerichten an denen Sie zugelassen sind. Ansprüche aus Betriebsrenten werden geklärt und Vorruhestandsregelungen, zum Beispiel zur Altersteilzeit, geprüft. Wie sieht es mit der finanziellen Absicherung nach einem Arbeitsunfall, bei Berufskrankheiten oder Reha-Maßnahmen aus? Auch für diese Fragen finden Rentenberater oder Rentenberaterinnen eine Lösung. Weiterhin erstellen sie bei Scheidungsfällen Gutachten zur Versorgungssituation oder zum Versorgungsausgleich. Als Spezialisten für das Sozialrecht sind Rentenberater und Rentenberaterinnen von Behörden und Versicherungsträgern unabhängig. Rentenberater dürfen sich nur Personen nennen, die eine Erlaubnis zu rechtsberatenden Tätigkeiten vom Amts- oder Landgerichtspräsidenten nach Prüfung der persönlichen Eignung und Sachkunde erhalten haben. Vom Rentenberater sind immer die Interessen des Mandaten gegenüber den Sozialversicherungsträgern zu vertreten. Dort wo die Beratung des Versicherungsträgers ihre Grenzen findet, weil seine Interessen betroffen sind, fängt spätestens die unabhängige Beratung und optimale Vertretung durch den Rentenberater an. "Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben - insbesondere bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten - als unentbehrlich erwiesen." (Bundesdrucksache 8/4277 vom 20. Juni 1980) |
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Gebühren und Kosten |
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Meine Dienstleistungen werden seit dem 01.07.2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG-vormals BRAGO) erbracht. Zu den Gebühren kommen Auslagen ( Kopierkosten, Pauschale für Post- und Kommunikationsdienste ) hinzu. Als besonderen Service biete ich im Rhein-Main-Gebiet Hausbesuche an, da es sich gezeigt hat, dass Kunden bei Beratungsgesprächen in meiner Kanzlei oftmals wichtige Unterlagen aus Unkenntnis nicht mitbringen. Fahrkosten werden nicht berechnet. Schließen sich weitere Tätigkeiten an, Zusammenfassung / Berechnungen Ihrer möglichen Ansprüche, Überprüfung von Bescheiden / Rentenauskünften / Renteninformationen / schriftliche Auskunfts- bzw. Ratserteilung und Stellungnahmen zur Sach- und Rechtslage / Vertretung gegenüber Behörden etc.), so unterbreite ich Ihnen eine Honorarvereinbarung. Eine von Ihnen gezahlte Gebühr für die Erstberatung gilt in diesem Fall bereits als Vorschuss auf die spätere Abrechnung. Rechtsschutzversicherungen übernehmen im Regelfall nach den Versicherungsbestimmungen keine Gebühren für eine Beratung und Vertretung außerhalb anhängiger sozialrechtlicher Streitigkeiten (dies sind z.B. Klage- und/oder Berufungsverfahren vor Sozial- und oder Landessozialgerichten). Nach erfolgter Auftragserteilung kläre ich gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab, ob diese für Ihr spezielles Anliegen eine Deckungs-/Kostenzusage erteilt. |
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Aufgaben |
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Rentenberater
Rentenberater vertreten und unterstützen bei:
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Kontakt |
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Ich benötige Infos / Beratung zu:
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Empfehlungen und Links |
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Steuerberatungsbüro Bouffier Kaiser & Partner Wettinerstraße 3 65189 Wiesbaden Telefon: 0611 - 9006-0 Steuerberatungsbüro Dragesser Herrngartenstraße 2 65185 Wiesbaden Telefon: 0611 - 99057-0 Asbestose Selbsthilfegruppe e.V. Kontaktadresse: Jürgen Butzke Waldstrasse 48 64807 Dieburg Telefon: 06071 - 22411 Email: mail@asbesterkrankungen.de Fibromyalgie / Rheumaliga Wiesbaden Kontaktadresse: Annelie Heilhecker Am Wurzelbach 4 65232 Taunusstein Bundesverband der Rentenberater www.rentenberater.de IT-Dienstleistungen (Webdesign, Programmierung, Netzwerke, Kommunikation) Computer – Complete Jürgen Hamm Telefon: 06122 - 704275 Email: juergen.hamm@computer-complete.de |
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Aktuelle Informationen |
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27.12.2011 Weiterhin mit 65 Lebensjahren ohne Abschläge in Rente gehen? Diese Möglichkeit besteht ab 1.1.2012 mit der Einführung der neuen Altersrente für besonders langjährige Versicherte. Ich berate Sie gerne, einfach anrufen. 03.12.2011 Anhebung der Regelarbeitsgrenze Ab 2012 wird die Regelaltersgrenze von 65 auf 67 angehoben. Diese abgehobene Altersgrenze gilt jedoch erst für Versicherte, die im Jahr 1964 oder später geboren sind. Für die vor dem 1.1.1947 Geborene verbleibt es bei der bisherigen Altersgrenze von 65 Jahren. Bei den Geburtsjahrgängen 1947 bis 1963 wird die Altersgrenze schrittweise angehoben. In bestimmten Vertrauensschutzfällen verbleibt es bei der bisherigen Altersgrenze. Ich berate Sie gerne, einfach anrufen. 23.04.2011 Zeiten geringfügiger Beschäftigung Auch Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung können in der gesetzlichen Rentenversicherung als Pflichtbeitragszeiten gelten und somit zur Erfüllung von Wartezeiten beitragen. Dazu ist ein Verzicht auf die Versicherungsfreiheit als geringfügig Beschäftigter möglich. Gerne unterstütze ich Sie dabei, rufen Sie mich einfach an. 15.04.2011 Rentenerhöhung Die Rente steigt nach Informationen der Bundesregierung in diesem Jahr um 0,99 Prozent. Das Bundeskabinett hat am 13. April 2011 die entsprechende Verordnung über die neuen Rentenwerte beschlossen. Zum 1. Juli 2011 beträgt der neue aktuelle Rentenwert in den alten Ländern 27,47 Euro (bisher: 27,20 Euro). Für die neuen Länder steigt er von 24,13 auf 24,37 Euro. 10.04.2011 Versicherungspflicht Ein selbständiger Handelsvertreter unterliegt der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, sofern er nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt ( § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI ). Eine Befreiungsmöglichkeit besteht allerdings im Rahmen des § 6 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 SGB VI. 02.07.2010 Versorgungsausgleich Hat ein Ausgleichsberechtigter weniger als 36 Monate ( vorher 24 Monate ) die Rente bezogen, hat nach § 34 und § 37 Versorgungsausgleichsgesetz auf Antrag des Ausgleichspflichtigen eine Rückwandlung zu erfolgen. |
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Impressum |
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Axel Russ Kanzlei für Sozialversicherungs- und Rentenrecht Neufeldstraße 8 ![]() 65207 Wiesbaden - Medenbach Telefon: 06122 - 12202 Telefax: 03212 - 1255109 Mobil: 0174 - 6738432 E-Mail: info@rentenberatung-russ.de Internet: www.rentenberatung-russ.de Ich habe gemäß § 73 Abs. 6 SGG i.V. m. § 157 Abs. 3 ZPO die Erlaubnis zur mündlichen Verhandlung vor den Sozialgerichten und Landessozialgerichten in Hessen und Rheinlandpfalz. Ich bin als Rentenberater tätig, Mitglied im Bundesverband der Rentenberater und für den Inhalt dieser Internetseiten verantwortlich. Ich freue mich auf Ihre Anfrage. Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehme ich keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. |
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